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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 14.12.2005, Aktenzeichen: BVerwG 10 C 6.04 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 10 C 6.04

Urteil vom 14.12.2005


Leitsatz:Bundesrecht - insbesondere § 63 Abs. 3 LwAnpG - verbietet es nicht, ein Flurbereinigungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und ein Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz in der Weise miteinander zu kombinieren, dass die Verfahren parallel betrieben und die zu treffenden Entscheidungen gebündelt werden. Voraussetzung ist, dass die in dem jeweiligen Verfahren geltenden formellen und materiellen Voraussetzungen beachtet werden und der Betroffene durch die Kombination der Verfahren nicht schlechter gestellt wird, als wenn die Verfahren getrennt und nacheinander durchgeführt und abgeschlossen würden.
Rechtsgebiete:FlurbG, LwAnpG
Vorschriften:FlurbG § 4, LwAnpG §§ 56 ff., LwAnpG § 63 Abs. 3,
Stichworte:Flurbereinigungsverfahren, Bodenordnungsverfahren, Zusammenführung von Gebäude- und Bodeneigentum, kombiniertes Verfahren, Verbindung der Verfahren,
Verfahrensgang:OVG Weimar OVG 7 F 293/02 vom 04.11.2003

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