JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 14.11.2002, Aktenzeichen: BVerwG 5 C 51.01
| Leitsatz: | 1. Der Anspruch des örtlich unzuständig gewordenen Jugendhilfeträgers aus § 89 c Abs. 1 SGB VIII auf Erstattung seiner nach dem Zuständigkeitswechsel im Rahmen seiner Verpflichtung nach § 86 c SGB VIII getätigten Aufwendungen setzt die unverzügliche Unterrichtung des zuständig gewordenen örtlichen Trägers (§ 86 c Satz 2 SGB VIII) nicht voraus. 2. Eine die Weiterleistungspflicht des bisher zuständig gewesenen örtlichen Jugendhilfeträgers aus § 86 c Satz 1 SGB VIII beendende "Fortsetzung" der Leistung durch den zuständig gewordenen örtlichen Träger kann auch in dessen Leistungsablehnung bestehen. |
| Rechtsgebiete: | SGB VIII |
| Vorschriften: | SGB VIII § 86 c, SGB VIII § 89 c Abs. 1 Satz 1, |
| Stichworte: | "Fortsetzung" einer Jugendhilfeleistung durch Leistungsablehnung, Kostenerstattung von Jugendhilfeleistungen nach Wechsel der örtlichen Zuständigkeit (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte), Jugendhilfe, Kostenerstattungspflicht nach Wechsel der örtlichen Zuständigkeit (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte), Unterrichtung, Pflicht der Jugendhilfeträger zur unverzüglichen - über Zuständigkeitswechsel, Zuständigkeit, Weiterleistungspflicht des bisher zuständig gewesenen Jugendhilfeträgers über Wechsel seiner örtlichen - hinaus, Zuständigkeitswechsel in der Jugendhilfe, Kostenerstattungspflicht des zuständig gewordenen örtlichen Trägers (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte)., |
| Verfahrensgang: | VG Schleswig VG 15 A 679/98 vom 05.05.1999 OVG Schleswig OVG 2 L 4/01 vom 13.06.2001 |
Um den Volltext vom BVERWG – Urteil vom 14.11.2002, Aktenzeichen: BVerwG 5 C 51.01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "BVERWG - 14.11.2002, BVerwG 5 C 51.01" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum