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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 13.12.2007, Aktenzeichen: BVerwG 7 C 42.07 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 7 C 42.07

Urteil vom 13.12.2007


Leitsatz:Haushaltsabfälle werden dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger regelmäßig nicht bereits mit ihrem Einwurf in den auf einem Privatgrundstück bereitgestellten Restabfallbehälter, sondern erst mit dessen Abholung zur Entleerung in das Sammelfahrzeug überlassen.

Der Abfallbesitzer ist bei Beachtung des Gebots der gemeinwohlverträglichen Entsorgung befugt, vor der Überlassung von Haushaltsabfällen an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger werthaltige Abfälle aus dem Restabfallbehälter zu entnehmen, um sie der ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.
Rechtsgebiete:KrW-/AbfG
Vorschriften:KrW-/AbfG § 3 Abs. 5, KrW-/AbfG § 3 Abs. 6, KrW-/AbfG § 4 Abs. 5, KrW-/AbfG § 10 Abs. 2 Satz 1, KrW-/AbfG § 10 Abs. 4, KrW-/AbfG § 13 Abs. 1 Satz 1, KrW-/AbfG § 14 Abs. 1, KrW-/AbfG § 15 Abs. 1 Satz 1, KrW-/AbfG § 27 Abs. 1 Satz 1,
Stichworte:Haushaltsabfall, Abfallerzeuger, Abfallbesitzer, Restabfallbehälter, Sortieren, Bereitstellen, Einsammeln, Überlassen, Behandeln, Anfall, Entledigung, Überlassungspflicht, Entsorgungspflicht, Inbesitznahme,
Verfahrensgang:VG Karlsruhe VG 11 K 1924/05 vom 04.05.2006
VGH Mannheim VGH 10 S 1684/06 vom 27.03.2007

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