Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 13.12.2005, Aktenzeichen: BVerwG 8 C 13.04 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 8 C 13.04

Urteil vom 13.12.2005


Leitsatz:Auch vor der endgültigen Entziehung eines Grundstücks durch dessen Inanspruchnahme nach dem Aufbaugesetz können Veränderungen von Grundstücken oder eines Gebäudes in ihrer Nutzungsart oder Zweckbestimmung, die mit einem erheblichen baulichen Aufwand verbunden sind, zu einem Ausschluss der Rückübertragung nach § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG führen, wenn diese nach der förmlichen Anordnung der staatlichen Verwaltung erfolgt sind, die später in eine Enteignung des Grundstücks einmündet.
Rechtsgebiete:VermG
Vorschriften:VermG § 5 Abs. 1 Buchst. a,
Stichworte:Rückübertragungsausschluss förmlicher Anordnung der Verwalterbestellung, Umwandlung einer Kinderkrippe in ein Kinderheim, Änderung der Zweckbestimmung eines Gebäudes,
Verfahrensgang:VG Potsdam VG 9 K 3870/98 vom 05.01.2004

Volltext

Um den Volltext vom BVERWG – Urteil vom 13.12.2005, Aktenzeichen: BVerwG 8 C 13.04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "BVERWG - 13.12.2005, BVerwG 8 C 13.04" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum