JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 13.07.2000, Aktenzeichen: BVerwG 2 C 34.99
| Leitsatz: | Leitsatz: Bei einem Streit um die Verbesserung einer dienstlichen Beurteilung, die obligatorisch mit einem Gesamturteil abschließt, ist das Berufungsgericht zu einer umfassenden Prüfung verpflichtet, auch wenn der Dienstherr das Rechtsmittel gegen ein Urteil eingelegt hat, das ihn zur Neubescheidung "unter Beachtung der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts" verurteilt. Urteil des 2. Senats vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 34.99 - I. VG Saarlouis vom 30.10.1995 - Az.: VG 12 K 107/93 - II. OVG Saarlouis vom 17.09.1998 - Az.: OVG 1 R 51/95 - |
| Rechtsgebiete: | VwGO, SLVO |
| Vorschriften: | VwGO § 113 Abs. 5 Satz 2, VwGO § 128, VwGO § 129, SLVO § 41, |
| Stichworte: | Berufung gegen ein Bescheidungsurteil, mit dem der Dienstherr zur Neuerstellung einer dienstlichen Beurteilung verurteilt worden ist, Bescheidungsurteil bei einer Klage auf Neuerstellung einer dienstlichen Beurteilung, Dienstliche Beurteilung, Gesamturteil, Gegenstand des Rechtsstreits um die Neuerstellung einer -, Reformatio in peius durch ein Berufungsurteil, das auf ein Urteil betreffend die Neuerstellung einer dienstlichen Beurteilung ergeht, Streitgegenstand, einheitlicher - bei Klage auf Verbesserung einer dienstlichen Beurteilung., |
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