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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 13.01.2009, Aktenzeichen: BVerwG 1 C 2.08 



BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 1 C 2.08

Urteil vom 13.01.2009


Leitsatz:1. Auch ein von den Regelausweisungstatbeständen des § 54 Nr. 5, 5a und 7 AufenthG nicht erfasstes verfassungsfeindliches Verhalten kann im Einzelfall einen schwerwiegenden Ausweisungsgrund im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG darstellen. Hierbei muss es sich nicht zwingend um ein strafbares Verhalten handeln.

2. Die Mitgliedschaft in einer Vereinigung, die wegen Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik verboten worden ist, begründet für sich genommen in der Regel noch keine Gefährdung im Sinne des § 54 Nr. 5a AufenthG. Dies schließt eine andere Beurteilung bei Vorliegen besonderer Umstände jedoch nicht aus.
Rechtsgebiete:AufenthG
Vorschriften:AufenthG § 54, AufenthG § 55 Abs. 1, AufenthG § 55 Abs. 2, AufenthG § 56 Abs. 1,
Stichworte:Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen aus Deutschland bei Bestehen eines besonderen Ausweisungsschutzes, Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen der Mitgliedschaft in einer von der BRD verbotenen Vereinigung (hier: "Kalifatstaat"),
Verfahrensgang:VGH Hessen, 11 UE 765/07 vom 03.12.2007
VG Frankfurt am Main, 1 E 5342/06 2 vom 14.03.2007

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