JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 12.12.2002, Aktenzeichen: BVerwG 5 C 38.01
| Leitsatz: | 1. Der krankheitsbedingte Arbeitsplatzverlust und die infolge gesundheitlicher Einschränkungen bestehende Unmöglichkeit, in dem erlernten und in dem zuletzt ausgeübten Beruf zu arbeiten, stellen eine einschneidende Veränderung der persönlichen Verhältnisse im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BAföG dar. 2. Die Unmöglichkeit, in dem erlernten und dem zuletzt ausgeübten Beruf zu arbeiten, ist nicht bereits dann nachgewiesen, wenn die Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes erfolglos geblieben sind, sondern erst dann, wenn auch eigene Bemühungen nicht zum Erfolg geführt haben. |
| Rechtsgebiete: | BAföG |
| Vorschriften: | BAföG § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4, |
| Stichworte: | Ausbildungsförderung über die Altersgrenze hinaus, Altersgrenze, Ausbildung über die - hinaus, einschneidende Veränderung der persönlichen Verhältnisse, persönliche Verhältnisse, einschneidende Veränderung der -., |
| Verfahrensgang: | VG Gießen VG 3 E 1348/97 vom 04.10.2000 VGH Kassel VGH 5 UE 245/01 vom 06.06.2001 |
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