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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 12.07.2000, Aktenzeichen: BVerwG 7 C 3.00 



BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 7 C 3.00

Urteil vom 12.07.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Eine gegen rechtswidriges Verwaltungshandeln gerichtete Unterlassungsklage kann nicht nach ihrer Erledigung mit dem Ziel fortgesetzt werden, zur Förderung eines beim Zivilgericht anhängigen Schadensersatzprozesses die Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns feststellen zu lassen, wenn die Schadensersatzklage gleichzeitig mit der Unterlassungsklage und damit unabhängig von deren möglicher Erledigung erhoben worden ist.

Urteil des 7. Senats vom 12. Juli 2000 - BVerwG 7 C 3.00 -

I. VG München vom 11.11.1998 - Az.: VG M 29 K 97.5200 -
II. VGH München vom 04.06.1999 - Az.: VGH 7 B 99.358 -
Rechtsgebiete:VwGO
Vorschriften:VwGO § 43 Abs. 2, VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4,
Stichworte:Feststellungsklage, Subsidiarität, Unterlassungsklage, Erledigung, Schadensersatzklage, Fortsetzung des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht, gleichzeitige Erhebung der Unterlassungs- und der Schadensersatzklage.,

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