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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 12.04.2001, Aktenzeichen: BVerwG 2 C 16.00 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 2 C 16.00

Urteil vom 12.04.2001


Leitsatz:Ein Rechtsstreit um die Zulassung zu einem Lehrgang und zu der anschließenden Prüfung erledigt sich in der Hauptsache, wenn dem Kläger die Zulassung aus Gründen beschränkter Ausbildungskapazitäten versagt worden ist und er aufgrund einer einstweiligen Anordnung an der Prüfung teilnimmt und diese besteht.
Rechtsgebiete:VwGO, LBG
Vorschriften:VwGO § 91, VwGO § 142, VwGO § 161 Abs. 2, LBG NW § 187,
Stichworte:Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst, Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache nach Erlass einer einstweiligen Anordnung, Erledigung eines Rechtsstreits um Zulassung zur Prüfung nach Bestehen der Prüfung, Erledigungsfeststellung bei einseitiger Erledigungserklärung,
Verfahrensgang:I. VG Gelsenkirchen vom 06.05.1997 - Az.: VG 1 K 1175/94 -
II. OVG Münster vom 17.08.1999 - Az.: OVG 6 A 3035/97 -

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