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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 11.12.2008, Aktenzeichen: BVerwG 5 C 17/08 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 5 C 17/08

Urteil vom 11.12.2008


Leitsatz:1. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFBG regelt eine abstrakte Anforderung an die Förderungsfähigkeit einer bestimmten Fortbildungsmaßnahme und nicht Förderungsvoraussetzungen, die in der Person der Fortbildungswilligen vorliegen müssen (wie Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 10.08 -).

2. Eine entsprechende berufliche Qualifikation im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFBG liegt vor, wenn sie berufliche Fähigkeiten umfasst, die von ihrem Gewicht und Umfang her mit den Fertigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen vergleichbar sind, die im Rahmen einer Berufsausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf oder durch einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss vermittelt bzw. erworben werden (wie Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 10.08 -).

3. Eine "entsprechende beruflichen Qualifikation" im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFBG kann durch eine berufliche Tätigkeit in Vollzeit über einen Zeitraum, der das Zweifache der Mindestdauer einer berufsqualifizierenden Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz beträgt, vermittelt werden, wenn diese Berufstätigkeit einen fachlichen Bezug zu dem erstrebten Fortbildungsziel aufweist.

4. Eine Fortbildungsmaßnahme, die nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AFBG aus mehreren in sich selbständigen Abschnitten (Maßnahmeabschnitten) besteht, ist nur dann förderungsfähig, wenn das Vorqualifikationserfordernis bereits bei Beginn des ersten Maßnahmeabschnittes erfüllt wird.

5. Die Möglichkeit der Teilnahme von Personen, die nicht über die erforderliche Vorqualifikation verfügen, lässt die Förderungsfähigkeit einer Fortbildungsmaßnahme ausnahmsweise dann nicht entfallen, wenn auszuschließen ist, dass sie einen nennenswerten Einfluss auf das Konzept, das Niveau oder die praktische Durchführung der Fortbildungsmaßnahme hat (wie Urteil vom 11. Dezember 2008 - BVerwG 5 C 10.08 -).
Rechtsgebiete:AFBG, BBiG
Vorschriften:AFBG § 2 Abs. 1, AFBG § 2 Abs. 3, BBiG § 25,
Stichworte:Förderung für eine inzwischen durchgeführte Fortbildungsmaßnahme zum "Fachwirt für Finanzberatung" nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), Regelungsgehalt von § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), Berufliche Qualifikation i.S.d. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AFBG, Förderungsfähigkeit einer Fortbildungsmaßnahme bei Möglichkeit der Teilnahme von nicht über die erforderliche Vorqualifikation verfügenden Personen,
Verfahrensgang:OVG Nordrhein-Westfalen, 2 A 3597/05 vom 26.10.2007
VG Arnsberg, 10 K 1581/04 vom 17.08.2005

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