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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 11.10.2006, Aktenzeichen: BVerwG 10 CN 2.05 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 10 CN 2.05

Urteil vom 11.10.2006


Leitsatz:Schreibt eine Bekanntmachungsregelung die kumulative öffentliche Bekanntmachung kommunaler Satzungen in zwei Tageszeitungen vor und stellt eine dieser Zeitungen ihr Erscheinen ein, so reicht es nach dem rechtsstaatlichen Publizitätsgebot zumindest vorübergehend aus, die Bekanntmachung weiteren Satzungsrechts in der verbliebenen Zeitung vorzunehmen.
Rechtsgebiete:GG, ThürKGG, ThürBekVO
Vorschriften:GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 28 Abs. 1 Satz 1, ThürKGG § 12 Abs. 1, ThürKGG § 18, ThürKGG § 19 Abs. 1, ThürBekVO § 3 Abs. 2,
Stichworte:Zweckverband, Gründung, Verkündung, Bekanntmachung, kumulative Bekanntmachung, Ersatzbekanntmachung, rechtsstaatliche Bekanntmachungsanforderungen, rechtsstaatliches Publizitätsgebot, Wegfall eines Bekanntmachungsorgans, tatsächliche Unmöglichkeit der Rechtsnormbefolgung, Außerkrafttreten von Rechtsnormen, Kontrollpflicht des Satzungsgebers, Anpassungspflicht des Satzungsgebers,
Verfahrensgang:OVG Weimar OVG 4 N 936/98 vom 13.12.2004

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