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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 10.12.1997, Aktenzeichen: BVerwG 6 C 10.97 



BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 6 C 10.97

Urteil vom 10.12.1997


Leitsatz:Leitsätze:

1. Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV stellt eine unmittelbare bundesrechtliche Anspruchsgrundlage für die Feststellung der "Gleichwertigkeit" z.B. von Fachschulabschlüssen der ehemaligen DDR mit einem Abschluß dar, der an einer Vorläufereinrichtung von Fachhochschulen in den alten Bundesländern erworben wurde; gegen die Kompetenz des Bundes zur Vereinbarung dieser Regelung bestehen keine Bedenken (vgl. BVerfGE 84, 133, 148).

2. Bei der Auslegung von Art. 37 EV ist zu beachten, daß es sich um eine staats v e r t r a g l i c h e Regelung handelt, in die die b e i d e r s e i t i g e n Interessen der Vertragschließenden eingegangen sind und die die Zusammenführung der Bevölkerung der alten Bundesländer und des Beitrittsgebiets sowie die Angleichung der Lebensverhältnisse in der nunmehr gemeinsamen Bundesrepublik Deutschland zum Ziel hatte.

3. Für die Feststellung der "Gleichwertigkeit" im Sinne von Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV genügt die Feststellung der "Niveaugleichheit" des fraglichen Abschlusses; diese setzt in erster Linie die formelle und funktionale Gleichheit der Ausbildung in dem betroffenen Berufsfeld und inhaltlich eine fachliche Annäherung voraus; eine besondere Ausrichtung der Ausbildung auf das Wirtschafts- und Gesellschaftssystem der ehemaligen DDR steht, wenn nicht spezielle Vorschriften etwas anderes vorsehen, der Feststellung der "Gleichwertigkeit" nicht entgegen.

4. Die Feststellung der "Gleichwertigkeit" bildet in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG zugleich die Grundlage für eine entsprechende Nachdiplomierung.

Urteil des 6. Senats vom 10. Dezember 1997 - BVerwG 6 C 10.97

I. VG Potsdam vom 29.11.1995 - Az.: VG 2 K 1283/94
II. OVG Frankfurt (Oder) vom 13.11.1996 - Az.: OVG 1 A 38/96
Rechtsgebiete:GG, EV, BVFG
Vorschriften:GG Art. 3 Abs. 1, EV Art. 37 Abs. 1 Sätze 2 und 3, BVFG § 92, Verwaltungsvorschrift des Ministers für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg vom 8. Januar 1992, Amtsblatt für Brandenburg 1992, S. 101,
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