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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 10.06.1998, Aktenzeichen: BVerwG 7 C 27.97 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 7 C 27.97

Urteil vom 10.06.1998


Leitsatz:Leitsatz:

Ein Grundstück ist nicht im Sinne des § 5 Abs, 1 Buchst. c VermG im komplexen Siedlungsbau verwendet worden, wenn lediglich eine äußerlich abgegrenzte Mehrheit von Einfamilienhäusern mit den üblichen gemeinsamen Erschließungsmerkmalen (gemeinsame Ver- und Entsorgung; Erschließung durch dieselbe Straße) errichtet wurde. Erforderlich ist darüber hinaus die Entstehung einer Siedlung mit Gemeinschaftseinrichtungen und/oder gemeinschaftlich genutzten Flächen.

Urteil des 7. Senats vom 10. Juni 1998 - BVerwG 7 C 27.97 -

I. VG Schwerin vom 20.03.1997 - Az.: VG 3 A 1104/94 -
Rechtsgebiete:VermG, VwGO
Vorschriften:VermG § 4 Abs. 1 Satz 1, VermG § 5 Abs. 1 Buchst. c, VermG § 7, VwGO § 94,
Stichworte:Verwendung eines Grundstücks im komplexen Siedlungsbau, Bau von Einfamilienhäusern, besondere planerische und städtebauliche Einheit, übliche gemeinsame Erschließungsmerkmale, Gemeinschaftseinrichtungen, gemeinschaftlich genutzte Flächen, Unmöglichkeit der Rückgabe, Erlöschen des Restitutionsanspruchs durch Veräußerung des Vermögenswerts, Anfechtung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Wiederaufleben des Restitutionsanspruchs, Aussetzung des Rechtsstreits, Wertausgleich,

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