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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 09.12.2004, Aktenzeichen: BVerwG 7 C 9.04 



BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 7 C 9.04

Urteil vom 09.12.2004


Leitsatz:§ 2 Abs. 1 Satz 4 VermG schließt das Erbrecht des deutschen Staates nach einem jüdischen Verfolgten aus. Mangels einer planwidrigen Regelungslücke kommt eine erweiternde Auslegung der Vorschrift in dem Sinne, dass zugunsten der jüdischen Gemeinschaft auch ausländische Staaten von der Erbfolge ausgeschlossen sind, nicht Betracht.

Bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Erbberechtigung nach einem jüdischen Verfolgten nicht ohne Erbschein nachweisbar ist, hat das Verwaltungsgericht in entsprechender Anwendung des § 181 Abs. 2 Satz 1 BEG die Vorlage eines Erbscheins zu verlangen.
Rechtsgebiete:VermG, EGBGB, BEG
Vorschriften:VermG § 1 Abs. 6, VermG § 2 Abs. 1 Satz 3, VermG § 2 Abs. 1 Satz 4, VermG § 31 Abs. 1 c, EGBGB Art. 25 Abs. 1, BEG § 181 Abs. 1, BEG § 181 Abs. 2,
Stichworte:Schädigung während der NS-Zeit, Rechtsnachfolger, Fiskuserbrecht, ausländischer Staat, Anmeldung, Nachweis Erbberechtigung,
Verfahrensgang:VG Dresden VG 6 K 2137/99 vom 16.10.2003

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