JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 09.12.2004, Aktenzeichen: BVerwG 7 C 4.04
| Leitsatz: | Die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks kann gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG von der Natur der Sache her ausgeschlossen sein, wenn die Rückgabe die Aufteilung eines neu zugeschnittenen Grundstücks verlangt und infolge dieser Aufteilung eine bauliche Funktionseinheit aus Gebäude und ihm zugeordneten Flächen eigentumsrechtlich zerschnitten wird. |
| Rechtsgebiete: | VermG |
| Vorschriften: | VermG § 4 Abs. 1 Satz 1, |
| Stichworte: | Restitutionsantrag, vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks, Ausschlusstatbestand, Unmöglichkeit von der Natur der Sache her, Grundstücksteilung, Gebäude, Zufahrtsstraße, Abstandsflächen, Vermietungsangebot, Trennung von Gebäudeeigentum und Grundstückseigentum, |
| Verfahrensgang: | VG Dresden VG 13 K 717/99 vom 28.01.2003 |
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