JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 09.06.2009, Aktenzeichen: BVerwG 1 C 7.08
| Leitsatz: | 1. Ein Ausländer kann die Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum nur beanspruchen, wenn er ein schutzwürdiges Interesse hieran hat (stRspr des Senats). 2. Ein hinreichend qualifizierter Verstoß eines Mitgliedstaates gegen Gemeinschaftsrecht, der einen gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch begründen kann, liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn es sich bei einer zugrundeliegenden Rechtsfrage um eine noch nicht geklärte gemeinschaftsrechtliche Zweifelsfrage handelt. |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, Richtlinie 2003/109/EG |
| Vorschriften: | AufenthG § 25 Abs. 4, Richtlinie 2003/109/EG Art. 3 Abs. 2c, |
| Stichworte: | Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum durch einen Ausländer bei schutzwürdigem Interesse, Hinreichend qualifizierter Verstoß eines Mitgliedstaates gegen Gemeinschaftsrecht i.R.e. zugrundeliegenden Rechtsfrage um eine noch nicht geklärte gemeinschaftsrechtliche Zweifelsfrage, Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG, Voraussetzungen eines gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs, |
Um den Volltext vom BVERWG – Urteil vom 09.06.2009, Aktenzeichen: BVerwG 1 C 7.08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "BVERWG - 09.06.2009, BVerwG 1 C 7.08" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum