JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 05.11.1998, Aktenzeichen: BVerwG 2 A 6.97
| Leitsatz: | Leitsatz: Gegen das Erfordernis der vorherigen Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Sanatoriumsbehandlung bestehen keine rechtlichen Bedenken. Die für die Beihilfefähigkeit allgemein erforderliche Notwendigkeit einer Sanatoriumsbehandlung reicht nicht aus, um das Fehlen der Voranerkennung als entschuldbar anzusehen (wie Urteil vom 13. November 1997 BVerwG 2 A 7.96 - <Buchholz 270 § 7 Nr. 4). Urteil des 2. Senats vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 6.97 - |
| Rechtsgebiete: | BhV |
| Vorschriften: | BhV § 7 Abs. 2 Nr. 2, BhV § 17 Abs. 8, |
| Stichworte: | Beihilfe, Gewährung von - für Aufwendungen aus Anlaß einer Sanatoriumsbehandlung, Beihilfefähigkeit, vorherige Anerkennung der - einer Sanatoriumsbehandlung, -,entschuldbares Versäumnis der vorherigen Anerkennung der - einer Sanatoriumsbehandlung, Rechtsmittelbelehrung, Bezeichnung des "Streitgegenstandes" in der Klage, Sanatoriumsbehandlung, vorherige Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer -, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand., |
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