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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 05.03.1998, Aktenzeichen: BVerwG 5 C 1.97 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 5 C 1.97

Urteil vom 05.03.1998


Leitsatz:Leitsätze:

Eine Bescheinigung gemäß § 49 Abs. 1 a BAföG muß in nachvollziehbarer Weise deutlich machen, daß das beabsichtigte Auslandspraktikum den Voraussetzungen des § 5 Abs. 5 BAföG entspricht. Es besteht keine Bindungswirkung von Bestätigungen, die den gesetzlichen Voraussetzungen nicht entsprechen.

Eine besondere Förderlichkeit eines Praktikums außerhalb Europas (§ 5 Abs. 5 Satz 3 BAföG) liegt nicht vor, wenn sich ein vergleichbarer Nutzen für die Ausbildung auch bei einem Praktikum in Deutschland oder im europäischen Ausland erzielen läßt.

Urteil des 5. Senats vom 5. März 1998 - BVerwG 5 C 1.97

I. VG Berlin vom 26.05.1994 - Az.: VG 6 A 384.93 -
II. OVG Berlin vom 11.01.1996 - Az.: OVG 6 B 41.94 -
Rechtsgebiete:BAföG
Vorschriften:BAföG § 5 Abs. 5 Satz 3, BAföG § 49 Abs. 1 a, Abs. 2,
Stichworte:Außereuropäisches Praktikum, besondere Förderlichkeit,

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