Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileBVERWGBeschluss vom 30.04.2001, Aktenzeichen: BVerwG 6 P 9.00 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 6 P 9.00

Beschluss vom 30.04.2001


Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Mitbestimmung des Personalrates nach § 87 Nrn. 5 und 6 BlnPersVG bezieht sich nicht auf die Lohnfestsetzung für den einzelnen Arbeitnehmer, der von der Zuweisung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit und der Herabgruppierung im Zusammenhang mit einer Rationalisierungsmaßnahme betroffen ist.

2. Der Dienststellenleiter darf bei einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme die Zustimmungsverweigerung durch den Personalrat nur dann als unbeachtlich übergehen, wenn der fehlende Bezug des angegebenen Verweigerungsgrundes zum gesetzlichen Mitbestimmungstatbestand offensichtlich ist.

Beschluss des 6. Senats vom 30. April 2001 - BVerwG 6 P 9.00 -

I. VG Berlin vom 22.03.1999 - Az.: VG 61 A 1.98 -
II. OVG Berlin vom 06.06.2000 - Az.: OVG 60 PV 10.99 -
Rechtsgebiete:BlnPersVG
Vorschriften:BlnPersVG § 87 Nr. 5, BlnPersVG § 87 Nr. 6,
Stichworte:Mitbestimmung bei der Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit und bei der Herabgruppierung, Besitzstandszahlung nach Rationalisierungsmaßnahme, Abbruch des Mitbestimmungsverfahrens wegen unbeachtlicher Zustimmungsverweigerung.,

Volltext

Um den Volltext vom BVERWG – Beschluss vom 30.04.2001, Aktenzeichen: BVerwG 6 P 9.00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "BVERWG - 30.04.2001, BVerwG 6 P 9.00" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum