JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Beschluss vom 28.11.2008, Aktenzeichen: BVerwG 7 BN 2.08
| Leitsatz: | Die Anhörungsrüge kann nicht darauf gestützt werden, dass dem Bundesverwaltungsgericht bei der Überprüfung eines Verfahrensfehlers der Vorinstanz, namentlich eines angeblichen Verstoßes der Vorinstanz gegen das rechtliche Gehör, ein Rechtsfehler unterlaufen ist. Eine Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem eine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen worden ist, ist unzulässig, wenn sie sich nicht gegen eine neue und eigenständige Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Bundesverwaltungsgericht richtet, sondern sich darauf beschränkt, eine bereits der Vorinstanz unterlaufene Verletzung des rechtlichen Gehörs (erneut) geltend zu machen (wie Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20. November 2007 VI ZR 38/07 NJW 2008, 923). |
| Rechtsgebiete: | VwGO, GG |
| Vorschriften: | VwGO § 152a, GG Art. 103 Abs. 1, |
| Stichworte: | Anhörungsrüge, rechtliches Gehör, Nichtzulassungsbeschwerde, Verfahrensrüge, |
| Verfahrensgang: | VGH München, 22 N 06.484 vom 13.02.2008 |
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