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JuraForum.deUrteileBVERWGBeschluss vom 28.06.2000, Aktenzeichen: BVerwG 6 P 1.00 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 6 P 1.00

Beschluss vom 28.06.2000


Leitsatz:Leitsätze:

1. Nachdem die Deutsche Bahn AG ihre Beteiligungs- und Anerkennungserklärung nach Art. 1 § 15 Abs. 3 ENeuOG abgegeben hat, richtet sich die Entscheidung des Bundeseisenbahnvermögens über den weiteren Status der betrieblichen Sozialeinrichtungen ausschließlich nach Art. 1 § 15 Abs. 4 ENeuOG.

2. Die Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften behalten auch nach Übertragung der Geschäftsanteile auf private Unternehmen ihren Charakter als betriebliche Sozialeinrichtungen im Sinne von Art. 1 § 15 Abs. 4 ENeuOG, wenn der bestimmende und lenkende Einfluss des Bundeseisenbahnvermögens auf ihre Geschäftstätigkeit wie vorgesehen mit Mitteln des Schuldrechts und des Gesellschaftsrechts sichergestellt ist.

Beschluss des 6. Senats vom 28. Juni 2000 - BVerwG 6 P 1.00 -

I. VG Frankfurt am Main vom 03.12.1999 - Az.: VG 22 K 4462/99 (V) -
Rechtsgebiete:BPersVG, ENeuOG
Vorschriften:BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 5, ENeuOG Art. 1 § 15,
Stichworte:Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften als betriebliche Sozialeinrichtungen, Beteiligungs- und Anerkennungserklärung der Deutsche Bahn AG, bestimmender und lenkender Einfluss des Bundeseisenbahnvermögens.,

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