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JuraForum.deUrteileBVERWGBeschluss vom 26.09.2007, Aktenzeichen: BVerwG 9 B 12.07 



BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 9 B 12.07

Beschluss vom 26.09.2007


Leitsatz:1. Der in einer Vergnügungssteuerssatzung für Gewinnspielautomaten verwendete Stückzahlmaßstab weist nicht den durch den Charakter der Aufwandsteuer geforderten lockeren Bezug zum Vergnügungsaufwand auf, wenn die Einspielergebnisse um mehr als 50 % vom Durchschnitt der Einspielergebnisse dieser Automaten im Satzungsgebiet abweichen (wie Urteil vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 5.04 - BVerwGE 123, 218 = Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 38).

2. Um diese Schwankungsbreite der Einspielergebnisse zu ermitteln, bedarf es nicht der Daten von jeweils mehr als 50 % der Spielstätten, der Betreiber und der Geräte. Dem Tatsachengericht ist bei der Ermittlung vielmehr ein weit gesteckter Rahmen der Beweiswürdigung eröffnet.
Rechtsgebiete:GG, VwGO
Vorschriften:GG Art. 105 Abs. 2a, VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1,
Stichworte:Vergnügungssteuer, Aufwandsteuer, Spielapparatesteuer, Spielautomaten, Stückzahlmaßstab, Schwankungsbreite der Einspielergebnisse, Berechnung des maßgeblichen Durchschnitts, Beweiswürdigung,
Verfahrensgang:VG Stuttgart VG 16 K 2468/04 vom 11.10.2004
VGH Baden-Württemberg VGH 2 S 1218/05 vom 24.08.2006

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