JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Beschluss vom 26.04.2005, Aktenzeichen: BVerwG 8 B 32.05
| Leitsatz: | Der nicht jüdische Ehepartner einer "Mischehe", der an der Ehe festhielt, gehörte auch dann zum Kreis der Kollektivverfolgten, wenn er nach Verfolgungsbeginn, aber vor Verlust des Vermögenswertes seinen Wohnsitz zusammen mit dem Ehepartner ins Ausland verlegte und in der Folgezeit auch eine ausländische Staatsangehörigkeit angenommen hat. Entscheidungen der Rückerstattungsgerichte (hier Board of Review) über die Vorfrage, ob der Antragsteller zum Kreis der Kollektivverfolgten gehörte, kommt für das vermögensrechtliche Verfahren keine Bindungswirkung zu. |
| Rechtsgebiete: | VermG, REAO |
| Vorschriften: | VermG § 1 Abs. 6, REAO Art. 3 Abs. 2, REAO Art. 3 Abs. 3, |
| Stichworte: | Verfolgungsbedingter Vermögensverlust, Kollektivverfolgte, Mischehe, ausländische Staatsangehörigkeit, Aufenthalt im Ausland, |
| Verfahrensgang: | VG Greifswald VG 6 A 1049/01 vom 02.12.2004 |
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