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JuraForum.deUrteileBVERWGBeschluss vom 23.09.2003, Aktenzeichen: BVerwG 6 B 27.03 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 6 B 27.03

Beschluss vom 23.09.2003


Leitsatz:Wird eine von der Musterungsbehörde getroffene wehrmedizinische Feststellung erstmals im Klageverfahren angezweifelt, so wird sich dem Verwaltungsgericht die Einholung eines Sachverständigengutachtens im Allgemeinen nur aufdrängen, wenn seitens des Wehrpflichtigen zur Begründung der Zweifel eine qualifizierte ärztliche Stellungnahme vorgelegt wird.

Für die im Musterungsbescheid zu treffende Prognose über die Tauglichkeit oder das Vorliegen von Zurückstellungsgründen eines Wehrpflichtigen bleibt die Stellung eines Antrages auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ohne Bedeutung.
Rechtsgebiete:WPflG, KDVG, VwGO
Vorschriften:WPflG § 8 a, WPflG § 12 Abs. 4, KDVG § 2 Abs. 5, KDVG § 3 Abs. 2, VwGO § 86 Abs. 1, VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1,
Stichworte:Musterung, Wehrpflichtiger, Tauglichkeit, Zurückstellung, wehrmedizinischer Streit, Amtsermittlung, Sachverständigengutachten, Gestellungszeitpunkt, Prognoseentscheidung, Kriegsdienstverweigerung,
Verfahrensgang:VG Würzburg VG W 1 K 01.1330 vom 26.11.2002

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