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JuraForum.deUrteileBVERWGBeschluss vom 22.03.2006, Aktenzeichen: BVerwG 6 P 10.05 



BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 6 P 10.05

Beschluss vom 22.03.2006


Leitsatz:1. Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein ist Dienststellenleiter nach § 8 Abs. 5 Satz 1 MBG SH.

2. Streiten Dienststelle und Personalrat im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren darüber, ob eine bestimmte Beschäftigte leitende Angestellte nach § 84 Abs. 1 MBG SH ist, so ist diese Beschäftigte nicht am Verfahren zu beteiligen.

3. Ein Beschäftigter ist leitender Angestellter im Sinne von § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MBG SH, wenn er nach Dienststellung und Dienstvertrag durch die Wahrnehmung von Schlüsselaufgaben kraft seiner leitenden Funktion maßgeblichen Einfluss auf die Führung des Unternehmens ausübt, er dabei eigenen Entscheidungsspielraum hat und die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben seine Tätigkeit prägt.
Rechtsgebiete:MBG SH
Vorschriften:MBG SH § 8, MBG SH § 84,
Stichworte:Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Vorstand als Dienststellenleiter, Beteiligung eines Beschäftigten im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren, leitender Angestellter,
Verfahrensgang:VG Schleswig VG 19 A 30/04 vom 11.11.2004
OVG Schleswig OVG12 LB 7/04 vom 18.04.2005

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