JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Beschluss vom 22.01.1998, Aktenzeichen: BVerwG 8 B 5.98
| Leitsatz: | Leitsatz: Weder der Umstand, daß die Festsetzung der Baugrenzen und des sich daraus ergebenden Baufensters im Bebauungsplan auf eine zwar festgesetzte, aber tatsächlich nicht vorhandene Zweiterschließung zugeschnitten sind, noch die Tatsache, daß die Frontlänge des Grundstücks an der abzurechnenden Erschließungsanlage im Vergleich zur Grundstücksgröße gering ist, rechtfertigt eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß in beplanten Gebieten die Erschließungswirkung einer Anbaustraße die gesamte Fläche des Grundstücks erfaßt. Beschluß des 8. Senats vom 22. Januar 1998 - BVerwG 8 B 5.98 I. VG Stuttgart vom 18.09.1995 - Az.: VG 7 K 1542/93 - II. VGH Mannheim vom 16.10.1997 - Az.: VGH 2 S 3133/95 - |
| Rechtsgebiete: | BBauG |
| Vorschriften: | BBauG § 131 Abs. 1 Satz 1, |
| Stichworte: | Erschließungswirkung, übergroßes Grundstück, Frontlänge, Ausrichtung der festgesetzten Baugrenzen auf Zweiterschließungsanlage., |
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