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JuraForum.deUrteileBVERWGBeschluss vom 20.11.1998, Aktenzeichen: BVerwG 6 P 8.98 



BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 6 P 8.98

Beschluss vom 20.11.1998


Leitsatz:Leitsatz:

Ist im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren nach Ergehen der Entscheidung des Beschwerdegerichts ein erledigendes Ereignis eingetreten und erklärt der Antragsteller unter Hinweis darauf nach formgerechter Einlegung der Rechtsbeschwerde bis zum Ablauf der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist die Hauptsache für erledigt, ohne das Rechtsmittel selbst noch zu begründen, so ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 83 a Abs. 2 Satz 1 ArbGG auch dann einzustellen, wenn sich nicht alle Beteiligten der Erledigungserklärung anschließen, der Eintritt der Erledigung als solcher aber unbestritten ist.

Beschluß des 6. Senats vom 20. November 1998 - BVerwG 6 P 8.98 -

I. VG Schleswig vom 23.05.1997 - Az.: VG PB 11/97 -
II. OVG Schleswig vom 20.04.1998 - Az.: OVG 11 L 4/97 -
Rechtsgebiete:BPersVG, ArbGG
Vorschriften:BPersVG § 83, ArbGG § 83 a,
Stichworte:Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren, Erledigung der Hauptsache, einseitige Erledigungserklärung des Antragstellers.,

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