( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBVERWGBeschluss vom 20.03.2002, Aktenzeichen: BVerwG 6 P 6.01 



BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 6 P 6.01

Beschluss vom 20.03.2002


Leitsatz:1. Die Mitbestimmung ist in Bezug auf den in § 14 Abs. 3 BPersVG bezeichneten Personenkreis bereits dann von einem Antrag des Beschäftigten abhängig, wenn diesem eine dort erfasste Aufgabe erst übertragen werden soll.

2. Der Personalrat hat keinen Anspruch auf Vorlage von Bewerbungsunterlagen, wenn es um eine von § 14 Abs. 3 BPersVG erfasste Stelle geht und der von der Dienststelle vorgeschlagene Bewerber einen Mitbestimmungsantrag nicht gestellt hat.
Rechtsgebiete:BPersVG
Vorschriften:BPersVG § 77 Abs. 1,
Stichworte:Antragsabhängige Mitbestimmung, in § 14 Abs. 3 BPersVG bezeichnete Beschäftigte, Übertragung des Dienstpostens, Vorlage von Bewerbungsunterlagen.,
Verfahrensgang:VG Köln 33 K 2453/98.PVB
OVG Münster 1 A 1402/99.PVB

Volltext

Um den Volltext vom BVERWG – Beschluss vom 20.03.2002, Aktenzeichen: BVerwG 6 P 6.01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bverwg/bverwg-beschluss-vom-20-03-2002-az-bverwg-6-p-601

"BVERWG - 20.03.2002, BVerwG 6 P 6.01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN