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JuraForum.deUrteileBVERWGBeschluss vom 19.05.2003, Aktenzeichen: BVerwG 6 P 16.02 



BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 6 P 16.02

Beschluss vom 19.05.2003


Leitsatz:1. Unter dem Gesichtspunkt der sog. Schutzzweckgrenze (BVerfGE 93, 37, 70) ist die Mitbestimmung des Personalrats nur ausgeschlossen, wenn die in Rede stehende Maßnahme keinen innerdienstlichen Charakter aufweist.

2. Eine Verwaltungsvorschrift zur Förderung des Steuerns von Dienstkraftfahrzeugen durch sog. Selbstfahrer ist eine innerdienstliche Maßnahme, die der Mitbestimmung des Personalrats grundsätzlich zugänglich ist.

3. Die Beschränkung der Beteiligung des Personalrats auf ein Mitwirkungsrecht bei der Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG schließt nicht aus, dass die Verwaltungsanordnung ganz oder teilweise der Mitbestimmung unterliegt.

4. Die die Unfallverhütung bezweckende Teilregelung einer Verwaltungsvorschrift unterliegt jedenfalls dann der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG, wenn die Teilregelung nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist.
Rechtsgebiete:BPersVG
Vorschriften:BPersVG § 75, BPersVG § 76, BPersVG § 78,
Stichworte:Schutzzweckgrenze, innerdienstliche Maßnahme, Dienstkraftfahrzeuge, Förderung des Selbstfahrens, Mitwirkungsrecht bei der Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen, Mitbestimmung bei Unfallverhütungsmaßnahmen, Unfallverhütungsmaßnahme als Teilregelung einer Verwaltungsvorschrift.,
Verfahrensgang:VG Köln VG 33 K 2820/98.PVB vom 15.03.2000
OVG Münster OVG 1 A 2836/00.PVB vom 20.09.2002

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