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JuraForum.deUrteileBVERWGBeschluss vom 17.06.2003, Aktenzeichen: BVerwG 4 B 14.03 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 4 B 14.03

Beschluss vom 17.06.2003


Leitsatz:Ein Bescheidungsurteil, durch das die Baugenehmigungsbehörde zu einer abschließenden bauplanungsrechtlichen Prüfung eines Vorhabens unter erneuter Beteiligung der Gemeinde verpflichtet ist und das das gemeindliche Einvernehmen nur im Umfang der planungsrechtlichen Entscheidungsreife ersetzt, verletzt die Gemeinde nicht in ihren Rechten aus § 36 BauGB.

Es bleibt offen, ob die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer kerntechnischen Anlage (Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente), deren Errichtung und Betrieb nach Nr. 11.3 der Anlage 1 zum UVPG der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, erst dann abschließend geprüft werden kann, wenn das UVP-Verfahren förmlich beendet ist.
Rechtsgebiete:AtG, BauGB, UVPG, VwGO
Vorschriften:AtG § 6, BauGB § 35, BauGB § 36, UVPG § 11, UVPG § 12, VwGO § 113 Abs. 5 Satz 1,
Stichworte:Zwischenlager für abgebrannte Kernbrennstoffe, Außenbereichsvorhaben, Umweltverträglichkeitsprüfung, Baugenehmigungsverfahren, gemeindliches Einvernehmen, Ersetzung des -, Bescheidungsreife, Bescheidungsurteil.,
Verfahrensgang:VGH Mannheim VGH 3 S 1689/01 vom 22.10.2002

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