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JuraForum.deUrteileBVERWGBeschluss vom 16.07.2003, Aktenzeichen: BVerwG 9 VR 13.03 



BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 9 VR 13.03

Beschluss vom 16.07.2003


Leitsatz:Für die gemäß § 20 Abs. 5 Satz 2 AEG erforderliche fristgebundene Begründung des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss reicht es nicht aus, wenn der Antragsteller lediglich pauschal auf seine im Verwaltungsverfahren erhobenen Einwände verweist, ohne auf deren Würdigung im angefochtenen Planfeststellungsbeschluss einzugehen.
Rechtsgebiete:AEG
Vorschriften:AEG § 20 Abs. 5,
Stichworte:Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges, Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage, Begründungsfrist, notwendiger Inhalt der Begründung.,

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