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JuraForum.deUrteileBVERWGBeschluss vom 15.05.2002, Aktenzeichen: BVerwG 6 P 18.01 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 6 P 18.01

Beschluss vom 15.05.2002


Leitsatz:1. Ein Arbeiter verliert mit dem Eintritt in die Freistellungsphase nach dem Blockmodell des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses seine Wahlberechtigung zum Personalrat.

2. Ein Arbeiter verliert gemäß § 10 Abs. 3 Buchst. c NWPersVG seine Wahlberechtigung zum Personalrat, wenn sein Arbeitsverhältnis am Wahltag wegen Beziehens einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bereits seit mehr als 18 Monaten ruht.
Rechtsgebiete:NWPersVG, TV ATZ
Vorschriften:NWPersVG § 10, TV ATZ § 3, TV ATZ § 8,
Stichworte:Wahlberechtigung zum Personalrat, Blockmodell der Altersteilzeit, Freistellungsphase, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, befristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.,
Verfahrensgang:VG Minden 12 K 1694/00.PVL vom 11.12.2000
OVG Münster 1 A 315/01.PVL vom 25.10.2001

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