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JuraForum.deUrteileBVERWGBeschluss vom 14.09.2006, Aktenzeichen: BVerwG 9 B 2.06 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 9 B 2.06

Beschluss vom 14.09.2006


Leitsatz:1. Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie in ihrer Ausprägung als Organisationshoheit der Gemeinde wird nicht verletzt, wenn es nach der maßgeblichen Auslegung des Landesrechts durch das Oberverwaltungsgericht (hier: der §§ 107 ff. GO NRW und § 8 Abs. 4 Satz 5 KAG NRW) einer Gemeinde nicht gestattet ist, in einem Entsorgungsvertrag mit einer von ihr mehrheitlich beherrschten nichtwirtschaftlichen kommunalen Einrichtung (Stadtwerke AG) über die Durchführung der Aufgabe der Straßenentwässerung als Entgeltanteil einen kalkulatorischen Gewinnzuschlag zu vereinbaren und diesen im Rahmen der Erhebung von Straßenbaubeiträgen als beitragsfähigen Aufwand auf die Abgabenschuldner abzuwälzen.

2. Die Nichtvorlage einer Sache an den Großen Senat eines Oberverwaltungsgerichts kann einen im Rahmen der Zulassung der Revision rügefähigen Verfahrensfehler i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO darstellen.

3. Ein Verstoß gegen den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage einer Sache an den Großen Senat des Oberverwaltungsgerichts wegen Abweichung von einer Entscheidung eines anderen Senats (§ 12 Abs. 1 i.V.m. § 11 Abs. 2 und 3 VwGO) setzt voraus, dass es sich um eine Divergenz in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage bei Anwendung ein und derselben Norm des Landesrechts handelt.
Rechtsgebiete:GG, VwGO, KAG NRW, GO NRW
Vorschriften:GG Art. 28 Abs. 2, GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2, VwGO § 11, VwGO § 12 Abs. 2, VwGO § 12 Abs. 3, VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3, VwGO § 138 Nr. 1, KAG NRW § 6, KAG NRW § 8 Abs. 2, KAG NRW § 8 Abs. 4 Satz 5, GO NRW §§ 107 ff.,
Stichworte:Straßenbaubeitrag, Stadtwerke, nichtwirtschaftliche kommunale Einrichtung, beitragsfähiger Aufwand, Selbstkostenpreis, Entgeltanteil, Gewinnzuschlag, Regiekostenaufschlag, Unternehmerwagnis, Gewinnerzielung, öffentliches Preisrecht, Selbstverwaltungsgarantie, Kernbereich, Organisationshoheit, Verfahrensfehler, absoluter Revisionsgrund, gesetzlicher Richter, unterbliebene Vorlage, Großer Senat, Abweichung, Divergenz,
Verfahrensgang:VG Düsseldorf VG 12 K 7872/01 vom 06.11.2003
OVG Münster OVG 15 A 873/04 vom 22.11.2005

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