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JuraForum.deUrteileBVERWGBeschluss vom 14.01.1999, Aktenzeichen: BVerwG 6 B 118.98 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 6 B 118.98

Beschluss vom 14.01.1999


Leitsatz:Leitsatz:

Für die Frage, ob die Kosten für die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten sowie für die Einholung von ärztlichen Privatgutachten im Vorverfahren erstattungsfähig sind, kann erheblich sein, ob die erkennbar schon eingeleitete behördliche Sachverhaltsermittlung durch anderweitige ärztliche Untersuchungen zum Gesundheitszustand des Wehrpflichtigen im Widerspruchsverfahren ebenso erkennbar noch nicht abgeschlossen ist.

Beschluß des 6. Senats vom 14. Januar 1999 - BVerwG 6 B 118.98 -

I. VG Frankfurt am Main vom 16.07.1998 - Az.: VG 2 E 3260/95 (2) -
Rechtsgebiete:VwVfG
Vorschriften:VwVfG § 80,
Stichworte:Kosten des Vorverfahrens, Hinzuziehung eines Bevollmächtigten, Einholung von Privatgutachten, Abschluß der behördlichen Sachverhaltsermittlungen.,

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