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JuraForum.deUrteileBVERWGBeschluss vom 13.09.2001, Aktenzeichen: BVerwG 6 PB 9.01 



BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 6 PB 9.01

Beschluss vom 13.09.2001


Leitsatz:Die Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung kann auch dann unzumutbar im Sinne von § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG sein, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses eine durch den Haushaltsgesetzgeber veranlasste Stellenbesetzungssperre besteht, von der das Finanzministerium nur im Falle eines "unabweisbar vordringlichen Personalbedarfs" Ausnahmen zulassen kann.
Rechtsgebiete:BPersVG
Vorschriften:BPersVG § 9,
Stichworte:Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung, Ausnahme von einer Besetzungssperre bei "unabweisbar vordringlichem Personalbedarf",
Verfahrensgang:OVG 5 L 13/00

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