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JuraForum.deUrteileBVERWGBeschluss vom 13.03.2002, Aktenzeichen: BVerwG 3 B 19.02 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 3 B 19.02

Beschluss vom 13.03.2002


Leitsatz:Hat ein Verwaltungsgericht zu Unrecht einen Berufungsausschluss im Sinne des § 135 Satz 1 VwGO angenommen und dementsprechend eine Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision getroffen, so kann in entsprechender Anwendung von § 133 Abs. 6 VwGO die Nichtzulassungsentscheidung isoliert aufgehoben werden.
Rechtsgebiete:EALG, VwGO
Vorschriften:EALG Art. 11, VwGO § 124 Abs. 1, VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3, VwGO § 133 Abs. 6, VwGO § 135, VwGO § 194 Abs. 1,
Stichworte:Berufungsausschluss, fehlerhafte Annahme des VG über - und unzutreffende Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision, Ausschluss der Berufung, Revisions-Nichtzulassungs-Entscheidung wegen fehlerhafter Annahme eines -, Revision, Entscheidung über die Nichtzulassung der - wegen fehlerhafter Annahme eines Berufungsausschlusses, Nichtzulassung der Revision wegen fehlerhafter Annahme eines Berufungsausschlusses, Verfahrensfehler durch fehlerhafte Annahme eines Berufungsausschlusses, entsprechende Anwendung der §§ 135, 133 Abs. 6 VwGO.,
Verfahrensgang:VG Berlin VG 31 A 317.99

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