JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Beschluss vom 12.02.2009, Aktenzeichen: BVerwG 4 B 5/09
| Leitsatz: | Die Gemeinde kann einen tatsächlich vorhandenen zentralen Versorgungsbereich durch ein städtebauliches Entwicklungskonzept nicht mit Wirkung für § 34 Abs. 3 BauGB räumlich eingrenzen, wenn die von ihr gezogene Grenze in der Örtlichkeit keine Bestätigung findet und dadurch Grundstücke von dem zentralen Versorgungsbereich abgetrennt werden, die mit diesem durch die vorhandenen Nutzungen unmittelbar verknüpft sind. |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Vorschriften: | BauGB § 1 Abs. 6, BauGB § 34 Abs. 3, |
| Stichworte: | Räumliche Eingrenzungsmöglichkeit eines tatsächlich vorhandenen zentralen Versorgungsbereichs durch ein städtebauliches Entwicklungskonzept der Gemeinde, Eingrenzbarkeit bei Abtrennung von mit dem Versorgungsbereich unmittelbar verknüpften Grundstücken, |
| Verfahrensgang: | OVG Nordrhein-Westfalen, 10 A 1512/07 vom 06.11.2008 VG Düsseldorf, 9 K 6272/06 vom 19.04.2007 |
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