JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Beschluss vom 10.05.2006, Aktenzeichen: BVerwG 2 B 2.06
| Leitsatz: | Mit § 9 Abs. 1 Satz 1 BGleiG soll sichergestellt werden, dass sich die Anforderungsprofile bei den im Gesetz bezeichneten Personalentscheidungen ausschließlich an den Anforderungen des zu besetzenden Arbeitsplatzes orientieren. Die dienstliche Beurteilung orientiert sich hingegen in erster Linie an den Anforderungen des Statusamtes, das dem zu beurteilenden Beamten übertragen ist. |
| Rechtsgebiete: | BGleiG |
| Vorschriften: | BGleiG § 3 Abs. 1, BGleiG § 9 Abs. 1, |
| Stichworte: | Notwendigkeit einer Orientierung der Anforderungsprofile für eine Beamtenstelle an die Anforderungen des zu besetzenden Arbeitsplatzes, Berücksichtigung der Anforderungen des Statusamtes bei der dienstlichen Beurteilung, |
| Verfahrensgang: | VGH Hesen, 1 UE 3712/04 vom 07.11.2005 VG Frankfurt am Main, 9 E 4787/03 V vom 25.10.2004 |
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