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JuraForum.deUrteileBVERWGBeschluss vom 09.08.2000, Aktenzeichen: BVerwG 8 B 72.00 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 8 B 72.00

Beschluss vom 09.08.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Die Rechtskraft eines Urteils, mit dem eine Klage auf Rückübertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes abgewiesen wurde, weil der Kläger den Rückübertragungsanspruch nicht wirksam rechtsgeschäftlich erworben habe, steht der Zulässigkeit einer erneuten Klage nicht entgegen, die darauf gestützt wird, dass der Rückübertragungsanspruch nunmehr im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Kläger übergegangen sei.

Beschluss des 8. Senats vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 72.00 -

I. VG Weimar vom 04.02.2000 - Az.: VG 7 K 704/97.We -
Rechtsgebiete:VwGO
Vorschriften:VwGO § 121,
Stichworte:Rechtskraft eines Urteils, Streitgegenstand.,

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