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JuraForum.deUrteileBVERWGBeschluss vom 07.01.2009, Aktenzeichen: BVerwG 3 B 88.08 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 3 B 88.08

Beschluss vom 07.01.2009


Leitsatz:Das Schwangerschaftskonfliktgesetz des Bundes zieht einer über die durch § 4 Abs. 2 und 3 SchKG gebotene öffentliche Förderung hinausgehenden, zusätzlichen kommunalen Förderung von Konfliktberatungsstellen nur insofern Grenzen, als diese die Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an wohnortnahen pluralen Beratungsstellen nicht vereiteln darf.
Rechtsgebiete:SchKG
Vorschriften:SchKG § 4 Abs. 2,
Stichworte:Rechtmäßigkeit der Beschränkung von über die gebotene öffentliche Förderung hinausgehenden kommunalen Förderung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen durch das Schwangerschaftskonfliktgesetz, Erforderlichkeit der Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an wohnortnahen pluralen Beratungsstellen, Bestehen eines Anspruchs auf Förderung durch eine Kommunalkörperschaft gem. § 4 Abs. 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG),
Verfahrensgang:OVG Nordrhein-Westfalen, 16 A 343/06 vom 29.05.2008
VG Minden, 7 K 3012/02 vom 22.12.2005

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