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JuraForum.deUrteileBVERWGBeschluss vom 06.09.2004, Aktenzeichen: BVerwG 7 B 62.04 



BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 7 B 62.04

Beschluss vom 06.09.2004


Leitsatz:1. Die wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 7 WHG ist nicht als Planfeststellung ausgestaltet; ihre Erteilung ist deshalb im Rahmen der Anfechtungsklage eines Dritten nicht nach den Maßstäben zu überprüfen, die die Rechtsprechung für die Anfechtung von Planfeststellungsbeschlüssen entwickelt hat (wie Beschluss vom 28. Juli 2004 - BVerwG 7 B 61.04).

2. Ein Dritter kann bei der Anfechtung einer wasserrechtlichen Erlaubnis eines Fährbetriebs unter Berufung auf Bundesrecht nicht geltend machen, die im Rahmen des öffentlichen Nahverkehrs geschaffene Fährverbindung sei unwirtschaftlich. Auch ein defizitär arbeitender öffentlicher Nahverkehr, für den Bedarf besteht, beeinträchtigt das Wohl der Allgemeinheit im Sinne von § 6 Abs. 1 WHG nicht (wie Beschluss vom 28. Juli 2004 - BVerwG 7 B 61.04).

3. Nachteilige Veränderungen der Tier- und Pflanzenwelt beeinträchtigen das Wohl der Allgemeinheit im Sinne des § 6 WHG. Ein Naturnutzer (hier: Berufsfischer) kann dies mit Anfechtung der einem Dritten erteilten Erlaubnis (nur) insoweit geltend machen, als Rechtsvorschriften des Bundes- oder Landesrechts sein individuelles Interesse schützen (im Anschluss an Urteil vom 15. Juli 1987 - BVerwG 4 C 56.83 - BVerwGE 78, 40).
Rechtsgebiete:WHG
Vorschriften:WHG § 1 a Abs. 1, WHG § 4 Abs. 1, WHG § 6 Abs. 1, WHG § 7 Abs. 1, WHG § 8 Abs. 3 Satz 1, WHG § 23,
Stichworte:Erlaubnis, wasserrechtliche, wasserrechtliche Erlaubnis für Fährbetrieb, Versagung einer wasserrechtlichen Erlaubnis, Anfechtung einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch Berufsfischer, Bedarf für Gewässerbenutzung, Gewässerbenutzung, Bedarf für -, Planfeststellung, Fischereirecht, Beeinträchtigung durch erlaubte Gewässerbenutzung,
Verfahrensgang:VGH Mannheim VGH 8 S 1278/03 vom 16.01.2004
VG Freiburg VG 6 K 2693/00 vom 24.10.2002

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