JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Beschluss vom 06.09.1999, Aktenzeichen: BVerwG 4 B 74.99
| Leitsatz: | Leitsätze: Die Umstellung des - bisher auf die Winterzeit beschränkten - Betriebs einer Alm-Gaststätte für Skiläufer und Wanderer in einem Ski- und Wandergebiet auf einen - ganzjährigen - Betrieb, der zusätzliche Gäste (Auto- und Bustouristen) anziehen wird, stellt eine Nutzungsänderung im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB dar. Die Funktion einer Gaststätte als "Versorgungsstützpunkt" für Skiläufer und Wanderer kann es - nach den Umständen des Einzelfalls - mit sich bringen, daß der Betrieb auch in jahreszeitlicher Hinsicht in der Baugenehmigung beschränkt wird, um ein Überschreiten dieser Funktion und damit zugleich des Rahmens der privilegierten Zulässigkeit der Anlage im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB (besondere Zweckbestimmung) zu vermeiden. Beschluß des 4. Senats vom 6. September 1999 - BVerwG 4 B 74.99 - I. VG München vom 15.10.1996 - Az.: VG M 1 K 95.83 - II. VGH München vom 09.06.1999 - Az.: VGH 1 B 96.4197 - |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Vorschriften: | BauGB § 29 Abs. 1, BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4, |
| Stichworte: | Außenbereich, Nutzungsänderung, Gaststätte, Alm-Gaststätte für Wanderer und Skiläufer, privilegiertes Vorhaben, besondere Zweckbestimmung, Betriebsbeschränkung., |
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