( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBVERWGBeschluss vom 06.04.2005, Aktenzeichen: BVerwG 7 B 1.05 



BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 7 B 1.05

Beschluss vom 06.04.2005


Leitsatz:Eine Behörde wird nicht i.S.d. § 67 Abs. 1 VwGO ordnungsgemäß vertreten, wenn ein dem Vertretungszwang unterliegender Schriftsatz von einem Bediensteten unterzeichnet ist, der weder die Befähigung zum Richteramt besitzt noch Diplomjurist im höheren Dienst ist. Die fehlende Vertretungsberechtigung des Unterzeichners ist nicht deshalb unbeachtlich, weil der Schriftsatz auf einer behördeninternen Weisung oder Billigung durch einen vertretungsberechtigten Bediensteten beruht.
Rechtsgebiete:VwGO
Vorschriften:VwGO § 67 Abs. 1 Satz 3,
Stichworte:Vertretungszwang, prozessualer, Behördenprivileg, Befähigung Richteramt, Unterzeichner Nichtzulassungsbeschwerde, Vertretungsberechtigung, Billigung Vertretungsberechtigter, behördeninterne,
Verfahrensgang:VG Dresden VG 1 K 576/01 vom 26.08.2004

Volltext

Um den Volltext vom BVERWG – Beschluss vom 06.04.2005, Aktenzeichen: BVerwG 7 B 1.05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bverwg/bverwg-beschluss-vom-06-04-2005-az-bverwg-7-b-105

"BVERWG - 06.04.2005, BVerwG 7 B 1.05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN