JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Beschluss vom 03.08.2004, Aktenzeichen: BVerwG 1 C 27.02
| Leitsatz: | Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Klärung insbesondere der Fragen, ob das volljährige Kind eines türkischen Arbeitnehmers, das eine Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen hat, sein aus Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 abgeleitetes Aufenthaltsrecht durch die Verbüßung einer Strafhaft von drei Jahren oder durch Nichtannahme eines Beschäftigungsangebots trotz mehr als einjähriger Arbeitslosigkeit wieder verliert. |
| Rechtsgebiete: | ARB 1/80 |
| Vorschriften: | ARB 1/80 Art. 6, ARB 1/80 Art. 7 Satz 2, |
| Stichworte: | Ausweisung, Aufenthaltsrechte aus Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Satz 2 ARB 1/80, Assoziationsrecht, Kind eines türkischen Arbeitnehmers, Abschluss einer Berufsausbildung, Verlust der Rechtsstellung, Verbüßung von Strafhaft, Arbeitslosigkeit, Nichtannahme eines Beschäftigungsangebots, |
| Verfahrensgang: | VG Augsburg VG Au 1 K 00.228 vom 10.10.2000 VGH München VGH 10 B 00.3449 vom 07.08.2002 |
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