JuraForum.de > Urteile > BVERFG > Urteil vom 17.12.2001, Aktenzeichen: 2 BvE 2/00
| Leitsatz: | Aus Art. 46 Abs. 2 GG können sich nicht ohne weiteres Rechte eines einzelnen Abgeordneten gegenüber dem Bundestag ergeben; der Genehmigungsvorbehalt für die strafrechtliche Verfolgung von Abgeordneten dient vornehmlich dem Parlament als Ganzes. Der einzelne Abgeordnete hat aber aus Art. 46 Abs. 2 i.V.m. Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG einen Anspruch darauf, dass sich das Parlament bei der Entscheidung über die Aufhebung der Immunität nicht - den repräsentativen Status des Abgeordneten grob verkennend - von sachfremden, willkürlichen Motiven leiten lässt. |
| Rechtsgebiete: | GG |
| Vorschriften: | GG Art. 38 Abs. 1 Satz 2, GG Art. 46 Abs. 2, |
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