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JuraForum.deUrteileBVERFGUrteil vom 12.05.1998, Aktenzeichen: 1 BvR 1640/97 

BVERFG – Aktenzeichen: 1 BvR 1640/97

Urteil vom 12.05.1998


Leitsatz:BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

Leitsätze

zum Urteil des Ersten Senats vom 14. Juli 1998

- 1 BvR 1640/97 -

1. Der Staat ist von Verfassungs wegen nicht gehindert, Regelungen über die richtige Schreibung der deutschen Sprache für den Unterricht in den Schulen zu treffen. Das Grundgesetz enthält auch kein generelles Verbot gestaltender Eingriffe in die Schreibung.

2. Regelungen über die richtige Schreibung für den Unterricht in den Schulen fallen in die Zuständigkeit der Länder.

3. Für die Einführung der von der Kultusministerkonferenz am 30. November/1. Dezember 1995 beschlossenen Neuregelung der deutschen Rechtschreibung an den Schulen des Landes Schleswig-Holstein bedurfte es keiner besonderen, über die allgemeinen Lernzielbestimmungen des Landesschulgesetzes hinausgehenden gesetzlichen Grundlage.

4. Grundrechte von Eltern und Schülern werden durch diese Neuregelung nicht verletzt.
Rechtsgebiete:GG
Vorschriften:GG Art. 2 Abs. 1 GG, GG Art. 1 Abs. 1 GG, GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1, GG Art. 103 Abs. 1,

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