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JuraForum.deUrteileBVERFGUrteil vom 10.11.2004, Aktenzeichen: 2 BvR 581/01 



BVERFG – Aktenzeichen: 2 BvR 581/01

Urteil vom 10.11.2004


Leitsatz:1. § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b StPO entspricht als Ermächtigungsgrundlage für Beweiserhebungen unter Einsatz des Global Positioning System und die anschließende Verwertung dieser Beweise den verfassungsrechtlichen Anforderungen.

2. Beim Einsatz moderner, insbesondere dem Betroffenen verborgener, Ermittlungsmethoden müssen die Strafverfolgungsbehörden mit Rücksicht auf das dem "additiven" Grundrechtseingriff innewohnende Gefährdungspotential besondere Anforderungen an das Verfahren beachten.

3. Wegen des schnellen und für den Grundrechtsschutz riskanten informationstechnischen Wandels muss der Gesetzgeber die technischen Entwicklungen aufmerksam beobachten und notfalls durch ergänzende Rechtssetzung korrigierend eingreifen. Dies betrifft auch die Frage, ob die bestehenden verfahrensrechtlichen Vorkehrungen angesichts zukünftiger Entwicklungen geeignet sind, den Grundrechtsschutz effektiv zu sichern und unkoordinierte Ermittlungsmaßnahmen verschiedener Behörden verlässlich zu verhindern.
Rechtsgebiete:StPO, GG
Vorschriften:StPO § 344 Abs. 2 Satz 2, GG Art. 1 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1,
Verfahrensgang:BGH 3 StR 324/00 vom 24.01.2001
OLG Düsseldorf VI 1/97 vom 01.09.1999

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