JuraForum.de > Urteile > BVERFG > Beschluss vom 15.07.1998, Aktenzeichen: 1 BvR 963/94
| Leitsatz: | Leitsätze zum Beschluß des Ersten Senats vom 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 - - 1 BvR 963/94 - - 1 BvR 964/94 - 1. Die Gleichbehandlung unterschiedlich hoher Versorgungszusagen desselben öffentlichen Arbeitgebers durch § 18 Betriebsrentengesetz bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. 2. Die Ungleichbehandlung der Verfallbarkeit von betrieblichen Altersrenten in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst durch das Betriebsrentengesetz verletzt den allgemeinen Gleichheitssatz. 3. Art. 12 Abs. 1 GG schützt Arbeitnehmer vor einem Verfall von betrieblichen Versorgungsanwartschaften, soweit dadurch die freie Wahl eines anderen Arbeitsplatzes in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt wird. |
| Rechtsgebiete: | GG |
| Vorschriften: | GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 12 Abs. 1, GG Art. 14, GG Art. 103 Abs. 1, |
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