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JuraForum.deUrteileBVERFGBeschluss vom 15.01.2009, Aktenzeichen: 2 BvC 4/04 

BVERFG – Aktenzeichen: 2 BvC 4/04

Beschluss vom 15.01.2009


Leitsatz:Im Wahlprüfungsverfahren kann auch nach Ablauf einer Wahlperiode ein öffentliches Interesse an einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsgemäßheit von Wahlrechtsnormen und die Anwendung des geltenden Wahlrechts bestehen, soweit ein möglicher Wahlfehler über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung hat.
Rechtsgebiete:BVerfGG, BWG, GG
Vorschriften:BVerfGG § 23 Abs. 1, BWG § 6 Abs. 1, BWG § 6 Abs. 5, BWG § 6 Abs. 6, BWG § 7 Abs. 3, BWG § 27 Abs. 1, GG Art. 38 Abs. 1, GG Art. 38 Abs. 2,
Stichworte:Vorliegen eines öffentlichen Interesses an einer Entscheidung über eine Wahlprüfungsbeschwerde nach Ablauf einer Wahlperiode, Vorliegen eines öffentlichen Interesses an einem Wahlprüfungsverfahren als mittelbare verfassungsgerichtliche Normenkontrolle nach Ablauf der Wahlperiode, Vereinbarkeit der Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl mit dem sogenannten negativen Stimmgewicht, Reichweite des Grundsatzes der Amtsermittlung, Voraussetzungen einer unzulässigen Wahlbeeinflussung,

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