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JuraForum.deUrteileBVERFGBeschluss vom 13.03.2007, Aktenzeichen: 1 BvF 1/05 



BVERFG – Aktenzeichen: 1 BvF 1/05

Beschluss vom 13.03.2007


Leitsatz:1. a) Auch die innerstaatliche Umsetzung von Richtlinien des Gemeinschaftsrechts, die den Mitgliedstaaten keinen Umsetzungsspielraum belassen, sondern zwingende Vorgaben machen, werden vom Bundesverfassungsgericht und den Fachgerichten nicht am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes gemessen, solange die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleistet, der dem vom Grundgesetz jeweils als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist.

b) Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes sind die Fachgerichte verpflichtet, solche gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben an den Gemeinschaftsgrundrechten zu messen und gegebenenfalls ein Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 EG durchzuführen.

2. Zur Verfassungsmäßigkeit von § 12 des Gesetzes über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissions-berechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007.
Rechtsgebiete:GG, ZuG 2007
Vorschriften:GG Art. 12 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 a, GG Art. 3 Abs. 1, ZuG 2007 § 12, ZuG 2007 § 10, ZuG 2007 § 7 Abs. 12,

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